Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Für alle mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie haben Vorrang vor entgegenstehenden Bedingungen unserer Geschäftspartner einschließlich deren Einkaufsbedingungen. Abänderungen der nachstehenden Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart und durch uns bestätigt werden.

 

2. Preise

Gültig sind die Preise nach unserer jeweilig gültigen Preisliste. Die Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Alle Preise gelten ab Lager unserer Niederlassung zuzüglich Frachtkosten.

 

3. Lieferung/Gefahrenübergang

Die Zusammenstellung der Lieferung und Auswahl der Pflanzen nach Art und Größe ist uns überlassen, wobei der Wert der Lieferung unserem Angebot entsprechen muss.

Auch im Falle besonderer Vereinbarung der Pflanzenauswahl sind wir berechtigt, von der getroffenen Vereinbarung abzuweichen, wenn wir gleichwertige Ersatzlieferung liefern.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Bepflanzung am Aufstellungsort geht die Gefahr mit Fertigstellung der Bepflanzung auf den Besteller über.

 

4. Lieferfristen

Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.

Von der Einhaltung vertraglicher Lieferfristen sind wir entbunden soweit wir durch Ereignisse höherer Gewalt im Bezug von Pflanzen oder Rohstoffen behindert sind. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und Ausstände gleich welcher Art.

Dauert die Behinderung länger als 14 Tage, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Pflanzenlieferungen werden nicht ausgeführt, wenn die Außentemperaturen am vereinbarten Liefertag unter plus 5°C liegen.

Besteht der Käufer gleichwohl auf Lieferung, übernehmen wir für Frachtschäden keine Haftung.

 

5. Mängelrügen/Gewährleistung

Mängelrügen haben spätestens 8 Tage nach Ablieferung und unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu erfolgen.

Rechtzeitige Mängelrüge schließt die Verpflichtung des Bestellers, die Ware vertragsgemäß abzunehmen und zu bezahlen, nicht aus.

Bei berechtigter Beanstandung sind wir berechtigt, nachzubessern bzw. Ersatz zu liefern oder unter Rückerstattung des Kaufpreises die Ware zurückzunehmen.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

Kaufmännische Kunden sind auf das Wandlungsrecht beschränkt. In jedem Fall haften wir nur insoweit, als unsere Lieferanten uns gegenüber haften.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen soweit die Beanstandungen auf der Nichtbeachtung der „Gebrauchsanleitung für den Unterhalt“ für Pflanzenanlagen nach dem Hydroculture-Verfahren beruhen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich der Nebenkosten bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen in deren Höhe die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Der Käufer ist für die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und Aushändigung von Unterlagen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer benötigen, verpflichtet. Bei Rücknahme der Ware durch uns sind uns alle entstehenden Nebenkosten zu vergüten.

 

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Pflanzenlieferungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 14 Tagen netto. Unsere Dienstleistungsrechnungen (Pflanzenpflege) sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.

Längere Zahlungsziele und Abzüge werden nur in Sonderabsprachen vereinbart und werden schriftlich auf der Rechnung angegeben.

Bei Zahlungsverzug werden sämtliche – auch gestundete – Verpflichtungen des Käufers sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Ohne Angabe von Gründen können wir in einzelnen Fällen volle oder teilweise Vorauszahlung verlangen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist – soweit gesetzlich zulässig – für beide Teile München.